Beschlussvorlage - 2023/NK/074
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 "Wohnhaus an der Reeperbahn" der Peenestadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Peenestadt Neukalen
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Erledigt
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Bauausschuss der Peenestadt Neukalen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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28.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen beschließt:
1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 12 „Wohnhaus an der Reeperbahn“ der Stadt
Neukalen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen
(Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V.
m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan und die
Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung vom Juli
2023 gebilligt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 12 „Wohnhaus an der Reeperbahn“ der Stadt
Neukalen ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Der
genehmigte Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der
Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art
und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen
Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den
Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist
der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in
das Internet einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§ 10 BauGB
Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 12 „Wohnhaus an der Reeperbahn“ der Stadt Neukalen ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Der genehmigte Bebauungsplan ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Peenestadt Neukalen entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst obliegt dem Vorhabenträger. Hierzu wurde mit dem Vorhabenträger ein entsprechender städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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750,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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639,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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620,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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639,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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2 MB
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