Beschlussvorlage - 2023/NK/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen beschließt:

 

1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 12 „Wohnhaus an der Reeperbahn“ der Stadt  

    Neukalen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen

    (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V.

    m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan und die

    Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung vom Juli

    2023 gebilligt.

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 12 „Wohnhaus an der Reeperbahn“ der Stadt

    Neukalen ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Der

    genehmigte Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der

    Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art

    und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und

    Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen

    Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden

    anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den

    Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der

    zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist

    der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in

    das Internet einzustellen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 10 BauGB

 

Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 12 „Wohnhaus an der Reeperbahn“ der Stadt Neukalen ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Der genehmigte Bebauungsplan ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

r die Peenestadt Neukalen entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst obliegt dem Vorhabenträger. Hierzu wurde mit dem Vorhabenträger ein entsprechender städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

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Anlagen

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