Beschlussvorlage - 2023/NK/076

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis. Die Anregungen wurden geprüft und entsprechend den dargestellten Ergebnissen im anliegenden Abwägungsvorschlag gebilligt.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der vorliegenden Form.

Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.

 

  1. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

§ 22 KV M-V

§ 1 Abs. 7 BauGB

 

Die Peenestadt Neukalen hat in ihrer Sitzung am 21.04.2022 den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 30.05.2022 bis zum 01.07.2022 durch Auslage des Vorentwurfs.

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25.05.2022 beteiligt worden.

 

Die im Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie weitere gemeindliche Zielsetzungen führen zu folgenden wesentlichen Änderungen gegenüber dem öffentlich ausgelegten Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans:

 

  • Ergänzung der Sonderbaufläche Freizeit und der Sonderbaufläche Ferienhausgebiet 2
  • Ergänzung und Korrektur von Flächen für die Wasserwirtschaft sowie geodätischer Festpunkte in der Planzeichnung
  • aktuelle nachrichtliche Übernahme von (Boden-)Denkmalen

 

Die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen werden mit der vorliegenden Beschlussvorlage geprüft.

 

In der vorliegenden Form soll der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, zur Beteiligung der berührten Behörden, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes werden von der Peenestadt Neukalen getragen. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden in die Haushaltssatzung 2022/23 (Sachkonto 5.1.1.00.562510) eingestellt.

 

 

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Anlagen

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