Beschlussvorlage - 2023/GIE/030

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 2 Gauben im Dachgeschoss in der Gemarkung Gielow, Flur 11, Flurstück 58, wird unter der Bedingung erteilt, dass der  Antragsteller die Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Gielow einhält.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV  Entscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGB  Stellungnahme der Gemeinde

§ 34 BauGB  Bauen im Innenbereich

Klarstellungs- und Abrundungssatzung Gielow

 

Die Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Gielow besagt für Dächer, dass zur Belichtung der Dachausbauten Giebelfenster, Gauben oder Dachflächenfenster zulässig sind. Es sind jedoch nur höchstens 2 Dachflächenfenster und 2 Gauben gleichen Types je Dachseite zulässig. Die Summe der Breiten aller Dachgauben einer Gebäudeseite hat die halbe Länge der zugehörigen Fassadenbreite nicht zu überschreiten.

 

Anhand der eingereichten Zeichnungen beträgt die Länge der Fassade 9,70 m und die Dachgauben werden beidseitig mit je ca. 6 m geplant.

 

Laut Satzung ist nach den angegebenen Maßen nur eine max. Gaubenbreite von 4,85 m pro Fassadenseite zulässig.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da privater Bauantrag

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...