Beschlussvorlage - 2023/GIE/030
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag zur Errichtung von 2 Gauben im Dachgeschoss in der Gemarkung Gielow, Flur 11, Flurstück 58
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau J. Schiedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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21.09.2023
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde
§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich
Klarstellungs- und Abrundungssatzung Gielow
Die Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Gielow besagt für Dächer, dass zur Belichtung der Dachausbauten Giebelfenster, Gauben oder Dachflächenfenster zulässig sind. Es sind jedoch nur höchstens 2 Dachflächenfenster und 2 Gauben gleichen Types je Dachseite zulässig. Die Summe der Breiten aller Dachgauben einer Gebäudeseite hat die halbe Länge der zugehörigen Fassadenbreite nicht zu überschreiten.
Anhand der eingereichten Zeichnungen beträgt die Länge der Fassade 9,70 m und die Dachgauben werden beidseitig mit je ca. 6 m geplant.
Laut Satzung ist nach den angegebenen Maßen nur eine max. Gaubenbreite von 4,85 m pro Fassadenseite zulässig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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4
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(wie Dokument)
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13,7 MB
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