Beschlussvorlage - 2023/NK/071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage von § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6), wird die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 „Mischgebiet an der Darguner Straße“ der Peenestadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 20.02.2023 wird gebilligt.

 

Der Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 „Mischgebiet an der Darguner Straße ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung nach § 10 a Absatz 1 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 10 BauGB

 

Das mit Aufstellungsbeschluss vom 21.04.2022 (2022/NK/020) eingeleitete Bauleitplan-verfahren zur Satzung über den B-Plan Nr. 15Mischgebiet an der Darguner Straße der Peenestadt Neukalen wird mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen. Die Satzung tritt mit Ablauf des Erscheinungstages der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

r die Peenestadt Neukalen entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst obliegt dem Vorhabenträger. Hierzu wurde mit dem Vorhabenträger ein entsprechender städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

 

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Anlagen

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