Beschlussvorlage - 2023/GIE/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 im Produktsachkonto 2.1.1.02.525590 (725590) „Schulkostenbeiträge - Grundschüler“ in Höhe von 6.400,00 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Produktsachkonten 2.1.1.02.442430 (642430) „Kostenerstattungen und -umlagen  von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ in Höhe von 100,00 €, 2.1.1.02.442590 (642590) „Kostenerstattungen und -umlagen  von sonstigem privatem Bereich“ in Höhe von 300,00 € und 2.1.5.02.442430 (642430) Kostenerstattungen und -umlagen  von Gemeinden und Gemeindeverbänden in Höhe von 6.000,00 €

 

Die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 im Produktsachkonto 2.1.5.02.525430 (725430) „Schulkostenbeiträge - Regionalschule“ in Höhe von 8.700,00 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Produktsachkonten 2.1.5.02.442430 (642430) „Kostenerstattungen und -umlagen  von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ in Höhe von 3.100,00 € und 1.1.4.02.442420 (642420) „Kostenerstattungen und -umlagen  vom öffentlichen Bereich Land“ in Höhe von 5.600,00 €.

 

Die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 im Produktsachkonto 2.1.5.02.525590 (725590) „Kostenerstattung an den sonstigen privaten Bereich“ in Höhe von 7.000,00 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Produktsachkonten 6.1.1.00.544220 (744220) „allgemeine Umlagen an Amt oder geschäftsführende Gemeinden in Höhe von 1.300,00 € und 1.1.4.02.442420 (642420) „Kostenerstattungen und -umlagen  vom öffentlichen Bereich Land“ in Höhe von 5.700,00 €.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V Gemeindevertretung

§ 50 KV M-V überplanmäßige u. außerplanmäßige Aufwendungen u. Auszahlungen

 

Der Schulkostenbeitrag ist gemäß § 1SchLAVO M-V (Schullastenausgleichsverordnung) für jede Schule für jedes Kalenderjahr als Schulkostenbeitrag pro Schüler vom öffentlichen Schulträger zu ermitteln. Die Basis ist das vorläufige Jahresergebnis der Kosten für die Schulverwaltung des Teilergebnishaushaltes für das jeweilige Produkt. Bis zur Vorlage der geprüften Ergebnisrechnungen kann der Schulträger Abschlagszahlungen auf den Schulkostenbeitrag erheben. Für das Schuljahr 2022/2023 wurden ca. 20 Schüler der Gemeinde in Rechnung gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

achkonto:

   Betrag

       

Erg.-HH

einmalig

Bemerkungen

 

 

 

 

 

Aufwendung:

+6.400,00

2.1.1.02.525590

X

 

 

+8.700,00

2.1.5.02.525430

X

 

 

 +7.000,00

2.1.5.02.525590

 

 

Erträge:

     +100,00

2.1.1.02.442430

X

 

 

     +300,00

2.1.1.02.442590

X

 

 

+9.100,00

2.1.5.02.442430

X

 

 

+1.300,00

1.1.4.02.442420

X

 

 

  -1.300,00

6.1.1.00.544220

X

 

 

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