Beschlussvorlage - 2023/GIE/024
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in den Produktsachkonten 2.1.1.02.525590 (725590), 2.1.5.02.525590 (725590) und 2.1.5.02.525430 (725430)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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21.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 im Produktsachkonto 2.1.1.02.525590 (725590) „Schulkostenbeiträge - Grundschüler“ in Höhe von 6.400,00 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Produktsachkonten 2.1.1.02.442430 (642430) „Kostenerstattungen und -umlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ in Höhe von 100,00 €, 2.1.1.02.442590 (642590) „Kostenerstattungen und -umlagen von sonstigem privatem Bereich“ in Höhe von 300,00 € und 2.1.5.02.442430 (642430) „Kostenerstattungen und -umlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ in Höhe von 6.000,00 €
Die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 im Produktsachkonto 2.1.5.02.525430 (725430) „Schulkostenbeiträge - Regionalschule“ in Höhe von 8.700,00 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Produktsachkonten 2.1.5.02.442430 (642430) „Kostenerstattungen und -umlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ in Höhe von 3.100,00 € und 1.1.4.02.442420 (642420) „Kostenerstattungen und -umlagen vom öffentlichen Bereich Land“ in Höhe von 5.600,00 €.
Die überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 im Produktsachkonto 2.1.5.02.525590 (725590) „Kostenerstattung an den sonstigen privaten Bereich“ in Höhe von 7.000,00 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Produktsachkonten 6.1.1.00.544220 (744220) „allgemeine Umlagen an Amt oder geschäftsführende Gemeinden“ in Höhe von 1.300,00 € und 1.1.4.02.442420 (642420) „Kostenerstattungen und -umlagen vom öffentlichen Bereich Land“ in Höhe von 5.700,00 €.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V – Gemeindevertretung
§ 50 KV M-V – überplanmäßige u. außerplanmäßige Aufwendungen u. Auszahlungen
Der Schulkostenbeitrag ist gemäß § 1SchLAVO M-V (Schullastenausgleichsverordnung) für jede Schule für jedes Kalenderjahr als Schulkostenbeitrag pro Schüler vom öffentlichen Schulträger zu ermitteln. Die Basis ist das vorläufige Jahresergebnis der Kosten für die Schulverwaltung des Teilergebnishaushaltes für das jeweilige Produkt. Bis zur Vorlage der geprüften Ergebnisrechnungen kann der Schulträger Abschlagszahlungen auf den Schulkostenbeitrag erheben. Für das Schuljahr 2022/2023 wurden ca. 20 Schüler der Gemeinde in Rechnung gestellt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
achkonto: | Betrag € | Erg.-HH | einmalig | Bemerkungen |
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Aufwendung: | +6.400,00 | 2.1.1.02.525590 | X |
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| +8.700,00 | 2.1.5.02.525430 | X |
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| +7.000,00 | 2.1.5.02.525590 |
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Erträge: | +100,00 | 2.1.1.02.442430 | X |
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| +300,00 | 2.1.1.02.442590 | X |
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| +9.100,00 | 2.1.5.02.442430 | X |
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| +1.300,00 | 1.1.4.02.442420 | X |
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| -1.300,00 | 6.1.1.00.544220 | X |
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