Beschlussvorlage - 2023/GIE/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.600,00 € im Produktsachkonto 1.1.4.03.502210
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau S. Kunkel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gielow
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.09.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Ausgabe im Produktsachkonto 1.1.4.03.502210 (Gemeindebauhof – Dienstbezüge Arbeitnehmer) in Höhe von 3.600 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt aus:
Minderausgaben in 1.1.4.07.561500 in Höhe von 500,00 €
Minderausgaben in 1.1.4.07.525510 in Höhe von 2200,00 €
Mehreinnahmen in 2.1.1.01.442430 in Höhe von 900,00 €
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Der Gesetzgeber ermöglicht auf der Grundlage des Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz, das Teil des 3. Entlastungspaketes des Bundes vom 03.09.2022 ist, die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie.
Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Zahlung.
Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von maximal 3000,00 € bis zum 31.12.2024 erfolgt steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie ist kein regulärer Lohnbestandteil.
Die Zahlung der Inflationsausgleichprämie erscheint sinnvoll, um einen gewissen Ausgleich bzgl. der gestiegenen Lebensunterhaltungskosten zu erreichen.
