Beschlussvorlage - 2023/MC/079
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Kooperationsvertrages zur Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule "Siegfried Marcus"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul- und Sozialausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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04.10.2023
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule „Siegfried Marcus“ in persona von Herrn Tobias Engel hat sich seit vielen Jahren etabliert und bewährt.
Zielstellung ist es, auch künftig die Schulsozialarbeit fortzusetzen und dies obwohl im fortgeschriebenen beschlossenen Haushaltssicherungskonzept die Finanzierung kritisch gesehen wird.
Dies ist nicht die Kritik an der Schulsozialarbeit als Solches sondern an der Finanzierung.
Wir betrachten nach wie vor die Schulsozialarbeit als wichtige pädagogische Aufgabe, aber nicht als Aufgabe des Schulträgers, der nach dem Schulgesetz für die sächlichen Mittel zuständig ist.
Die Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule wird getragen durch das Sozialwerk der evang.- freikirchl. Gemeinde Malchin- Teterow e.V.. Die Finanzierung erfolgt durch den Landkreis und die Stadt Malchin.
Seit 2015 besteht ein diesbezüglicher Kooperationsvertrag.
Das Sozialwerk hat nunmehr um Anpassung des Kooperationsvertrages gebeten.
Der Zuschuss an den Träger für Verwaltungs- und Regiekosten soll von bislang 7 % auf 8 % der Personalkosten angepasst werden.
Darüber hinaus werden Regelungen im Rahmen des Schutzauftrages beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung aufgenommen.
Außerdem ist zur Kenntnis zu nehmen, dass die lt. Landkreis nicht nach den Kriterien der ESF- Förderung zuwendungsfähigen Personalkosten in Höhe von 6.245,62 € durch die Stadt zusätzlich übernommen werden sollen.
Nach Prüfung ist der beantragte Gesamtrahmen der Personalkosten aber nachweislich tariflich bedingt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Der im Haushaltsjahr 2023 gezahlte Zuschuss an das Sozialwerk für die Schulsozialarbeit beträgt insgesamt 30.422,75 €.
Nach dem aktuellen, mit Datum vom 11.09.2023 korrigierten Antrag des Sozialwerks beträgt der Zuschuss für das kommende Haushaltsjahr 2024 insg. 36.743,22 €.
Dies würde einer Steigerung auf 120,8 % entsprechen.
Die Mittel werden im Haushalt 224 veranschlagt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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557,8 kB
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2
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124,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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399,9 kB
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