Beschlussvorlage - 2021/MC/028-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss 2021/MC/028 wird dahingehend geändert, dass bei der Zahlung der Ausgleichsbeträge bis zum 31.12.2024 ein Abschlag in Höhe von 5% gewährt wird.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gutachten über die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung (i. S. d. § 154 Baugesetzbuch) für Teilflächen des städtebaulichen Sanierungsgebietes der Stadt Malchin Teilbereich III (Langestraße, An der Promenade, Teichstraße und Mühlenstraße) wurden der Stadt Malchin am 27.10.2022 übergeben. Aus diesem Grund war es nicht möglich die Ablösevereinbarungen noch bis zum 31.12.2022 abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die zusätzlichen Einnahmen für die Stadtsanierung werden im Maßnahmenplan geplant.

r den Teilbereich II und Teilbereich III sind 100.000,00 € geplant. Es wurden bereits 73.964,56 € eingenommen.

 

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