Beschlussvorlage - 2023/MC/077
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau und Betrieb von PV-Freiflächenanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Bürgermeister
- Verantwortlicher:
- Frau J. Pecat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Malchin
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Entscheidung
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28.08.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorlage
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, die notwendigen Genehmigungen für den Bau und Betrieb von nachfolgend genannten drei PV- Freiflächenanlagen einzuholen:
- PV- Freiflächenanlage ländlicher Weg L 20- Viezenhof
- PV- Freiflächenanlage Randbereich Biergrabenniederung
- PV- Freiflächenanlage Vorfluter (Biergraben)
Der Bürgermeister wird zudem beauftragt, einen Finanzierungsplan (Investitionen/Erträge) sowie einen Vorschlag für ein Betriebs-/Betreibermodell zu erarbeiten.
Des Weiteren soll die Möglichkeit der Stromspeicherung (vor Ort) geprüft werden.
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
- Die politischen Zielsetzung und damit die Notwendigkeit zum Ausbau der PV- Freiflächenanlagen wurde in der Informationsvorlage zu möglichen Standorten für die Errichtung von PV- Freiflächenanlagen im Stadtgebiet von Malchin umfassend begründet.
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- Die drei möglichen Standorte für die PV- Freiflächenanlagen konzentrieren sich auf die Biergrabenniederung zwischen der L 202 und der Gemarkungsgrenze Malchin/Basedow.
- Die Biergrabenniederung soll durch die Optimierung der hydrologischen Verhältnisse (hier dauerhafte Anhebung des Wasserspiegels auf 10 cm unter Geländeoberkante) in seinem Wasserrückhaltevermögen und damit seiner Funktion als natürlicher CO²- Speicher optimiert werden.
- Die Empfehlung ist hier, eine PV- Freiflächenanlage nicht flächig im Niedermoorbereich, sondern im Randbereich, das heißt im Übergangsbereich zwischen dem Niedermoor und dem Mineralboden (Ackerfläche) zu errichten. Theoretisch können auf ca. 4000 m Länge und einer minimalen Breite von 10 m ca. 40.000 m² Solarmodule aufgestellt werden.
- Da sich in dem Randbereich Heckenstrukturen befinden und um eine optimale Ausnutzung der Sonnenenergie zu erreichen, empfiehlt es sich, hier so genannte nachgeführte PV- Module (siehe beiliegendes Foto) zu errichten. Nachgeführte PV- Anlagen richten die Solarmodule automatisch nach dem Sonnenstand aus. Dadurch lässt sich der Ertrag trotz höherer Baukosten je nach angewandten System (ein-oder zweiachsiges Nachführsystem) um 30 bis 45 % steigern.
- In der Biergrabenniederung selbst bietet es sich an, als ein „Experiment“ den vorhandenen Vorfluter mit PV- Modulen zu überbauen. Die nutzbare Länge des Vorfluter beträgt ca. 3000 m, so dass bei einer „Überdachungsbreite“ von 10 m auf einer Fläche von 30.000 m² Solarmodule installiert werden können.
- Die landwirtschaftliche Nutzung der Grünfläche wird durch diese Maßnahmen nicht eingeschränkt.
- Einen genauso experimentellen Charakter hat die Maßnahme PV- Freiflächenanlage ländlicher Weg L 20 bis nach Viezenhof. Die nutzbare Länge des ländlichen Weges beträgt ca. 1500 m. Bei einer Überdachungsbreite von Minimum 10 m und je nach Konstruktionsart 2 m Seitenbeplankung können so ca. 21.000 m² Solarmodule aufgebaut werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Investitionssumme (ohne Speicheranlage):
9,1 ha x ca. 800.000 €/ha* = ca. 7,28 Mio. € Investitionssumme
*Die Investitionskosten für die Errichtung von PV- Freiflächenanlagen werden in €/ kwp angegeben und liegen aktuell geschätzt bei 750.000 bis 800.000 €/ha.
(Kwp- Kilowatt Peak: Nennleistung einer PV- Anlage. Sie wird ausschließlich zur Messung der Leistung von PV- Anlagen in standardisierten Verfahren verwendet.)
Eine Förderung der Investitionskosten sowie eine Gegenüberstellung der möglichen Einnahmen aus dem EEG versus Eigenverbrauch werden für die Wirtschaftlichkeitsberechnung erarbeitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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954,4 kB
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