Informationsvorlage - 2023/BAS/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

Der Antragsteller bittet um die Genehmigung zur Errichtung einer Mini Photovoltaik-Anlage auf dem Flachdach seines Schuppens in der Gemarkung Basedow, Flur 12, Flurstück 32/3.

 

Grundsätzlich sind Photovoltaikanlagen auf Dächern nach § 61 Abs. 1 Nr. 3a Landesbauordnung M-V genehmigungsfrei. Allerdings steht der gesamte Bereich Basedow unter Denkmalschutz. Daher ist es notwendig eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu erhalten. Der Antragsteller wurde per Post darüber informiert. 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung MV Entscheidung der Gemeinde

§ 61 LBauO MV    verfahrensfreie Bauvorhaben

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt

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