Beschlussvorlage - 2023/BAS/020
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 4.100 € im Produktsachkonto 1.1.4.03.502210
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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15.08.2023
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Der Gesetzgeber ermöglicht auf Grundlage des Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz, das Teil des 3. Entlastungs-paketes des Bundes vom 03.09.2022 ist, die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie.
Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Zahlung.
Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von maximal 3.000,00 € bis zum 31.12.2024 erfolgt steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie ist kein regulärer Lohnbestandteil.
Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie an die Beschäftigten erscheint sinnvoll, um einen gewissen Ausgleich bzgl. der gestiegenen Lebenshaltungskosten zu erreichen.
