Informationsvorlage - 2023/BAS/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

Um die Frist zu wahren erteilte der Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung des Kinderferienlagers zu 4+1 Wohneinheiten mit Anbau, Nebengelass und 1x1 Wohneinheit in der Gemarkung Basedow, Flur 11, Flurstücke 19+20/1+31/6+32/13+33/3+34/3+35/3+36/3+37/3+38/3.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung MV Entscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGB    Stellungnahme der Gemeinde

§ 63 LBauO MV    Bauantrag im vereinfachten Verfahren 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt

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