Informationsvorlage - 2023/BAS/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

Um die Frist zu wahren erteilte der Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen zur Genehmigungsfreistellung zum Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses mit Terrasse und Garage, sowie Erdarbeiten zur Erstellung eines Planums in der Gemarkung Basedow, Flur 2, Flurstück 26/3.

 

Das Bauvorhaben wird genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 LBauO M-V erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach § 15 BauGB wird nicht beim Landkreis beantragt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat mit Datum 13.04.2023 den Befreiungsbescheid nach § 31 BauGB zum vorangegangenen Antrag auf Abweichung erteilt (Vorlage 2023/BAS/001).

Die Erschließung des Grundstückes wurde in Form einer Verpflichtungserklärung, dass die Flurstücke 26/5 und 30/2 der Flur 2 in der Gemarkung Basedow auf Dauer mit einem Geh- und Fahrrecht belastet sind, gesichert.

 

§ 22 Kommunalverfassung MV Entscheidung der Gemeinde

§ 62 LBau O MV   Genehmigungsfreistellung

 

B-Plan Nr.1 „Basedow-Höhe“ in der Fassung der 1. Änderung der Gemeinde Basedow

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt

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