Beschlussvorlage - 2023/MC/053
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 "Freiflächen - Photovoltaikanlage an der Bahnfläche Richtung Remplin" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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22.05.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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05.07.2023
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04.10.2023
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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28.08.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Freiflächen - Photovoltaikanlage an der Bahnfläche Richtung Remplin“ der Stadt Malchin.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 18, 20, 22, 23 in der Flur 10 der Gemarkung Remplin sowie eine Teilfläche des Flurstücks 21/75 in der Flur 3 der Gemarkung Malchin und ist ca. 25 ha groß. Das zukünftige Plangebiet liegt zwischen der Bahnfläche Richtung Remplin und der Bundesstraße 104. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Planungsziel:
Mit der Planung sind folgende Ziele verbunden:
- Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
- Erzeugung CO2-neutraler Energie (Grüner Strom)
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen in der Gemarkung Remplin, Flur 10, Flurstücke 18, 20, 22, 23 und einer Teilfläche des Flurstücks 21/75 in der Flur 3 der Gemarkung Malchin der selbständige B-Plan Nr. 35 „Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Bahnlinie Richtung Remplin“ der Stadt Malchin aufgestellt werden.
Die Frankfurt Energy Holding GmbH, Ginnheimer Straße 4 in 65760 Eschborn hat für die geplante Photovoltaik-Anlage die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt. Der Vorhabenträger ist nicht Eigentümer der Vorhabenflurstücke. Die Fläche befindet sich größtenteils im privaten Eigentum.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens obliegt der Frankfurt Energy Holding GmbH. Hierzu wird ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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331,6 kB
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