Beschlussvorlage - 2023/GIE/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Ankauf einer Teilfläche von dem Flurstück 260, Flur 11 zum Ausbau des Weges zum Pfarrhaus.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Weg zum Pfarrhaus soll mit Fördermitteln im Jahr 2024 ausgebaut werden.

Die Gemeinde muss Flächeneigentümer sein um Fördermittel zum Ausbau der Straße einwerben zu können.

Die Kirchengemeinde ist nicht in der Lage die Straße selber auszubauen und möchte der Gemeinde das auszumessenden Teilstück kostenfrei überlassen.

Die Kirchengemeinde beteiligt sich an dem Eigenanteil des Ausbaues, prozentual der Länge des auszumessenen Grundstückes.

Die Gemeinde wird Baulastträger.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Unterhaltung der ausgebauten Straße über die gesamte Länge

 

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