Beschlussvorlage - 2023/KU/012
Grunddaten
- Betreff:
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kummerow für das Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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12.06.2023
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 48 KV M-V Nachtragshaushaltssatzung
§ 7 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO)Nachtragshaushaltsplan
Ziffer 7 VV zu § 7 Nachtragshaushalt – Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaus-haltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik
Gemäß § 48 Absatz 2 Nummer 1 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtrags-haushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass der ausgewiesene Fehlbetrag sich wesentlich erhöht oder ein erheblicher Fehlbetrag entsteht und/oder im Finanzhaushalt ein erheblicher negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen entsteht bzw. ein ausgewiesener Fehlbetrag sich wesentlich erhöht.
Weiterhin ist eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 48 Abs. 2 Nummer 3 KV M-V unverzüglich zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte wesentliche Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Hierbei wurde in der erlassenen Doppelhaushaltssatzung 2020/2021 eine Wesentlichkeitsgrenze von 10.000 € vorgesehen.
Beide Voraussetzungen sind erfüllt und machen den Erlass der Nachtragshaushaltssatzung unerlässlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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