Beschlussvorlage - 2023/GIE/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzneubau des Sportvereinshauses in Gielow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr A. Harpeng
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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08.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Gielow beschließt für ihr desolates Sportvereinshaus auf der Grundlage einer ersten Studie und gemäß den Vorgaben des bereits durchgeführten Koordinierungs-gespräches mit dem Bund einen Ersatzneubau zu errichten.
Die voraussichtlichen Gesamtausgaben belaufen sich auf 1.062.670,00 €. Die beantragte Förderung beim Bund beträgt 797.003,00 €, die aufzubringenden Eigenmittel belaufen sich auf 265.667,00 €. Die Maßnahme wird unter den Vorbehalt einer tatsächlichen Förderung durch den Bund gestellt. Der von der Gemeinde Gielow aufzubringende Eigenanteil wird im Nachtragshaushalt 2023 und in den folgenden Gemeindehaushalten aufgenommen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§22- der Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde
Die Gemeinde Gielow hat sich am Interessenbekundungsverfahren im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK 2022) mit dem Projekt „Ersatzneubau des Sportvereinshauses in Gielow“ beteiligt. Das Projekt der Gemeinde Gielow wurde durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf der Sitzung am 14.12.2022 zur Förderung ausgewählt. Die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde der Gemeinde Gielow mit Schreiben vom 19.12.2022 mitgeteilt. Der Fördersatz beträgt 75%.
Die Sicherung der Eigenmittel erfolgt im Bewilligungszeitraum aus Zuweisungen für Infrastruktur des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 23 FAG M-V. Gleichzeitig wurde aufgrund der weggefallenen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Gielow ein Antrag auf Gewährung einer Sonderbedarfszuweisung an das Land M-V gestellt. Sollte die Förderung abgelehnt werden, ist die Gemeinde bereit gemeindeeigene Grundstücke aus dem Umlaufvermögen zur Absicherung der Eigenanteile zu veräußern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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625 kB
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