Beschlussvorlage - 2023/MC/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35              Freiflächen - Photovoltaikanlage an der Bahnfläche Richtung Remplin“ der Stadt Malchin.

 

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke  18, 20, 22, 23  in der Flur 10 der Gemarkung Remplin sowie eine Teilfläche des Flurstücks 21/75 in der Flur 3 der Gemarkung Malchin und ist ca. 25 ha groß. Das zukünftige Plangebiet liegt zwischen der  Bahnfläche Richtung Remplin und der Bundesstraße 104. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

 

 

Planungsziel:

Mit der Planung sind folgende Ziele verbunden:

-          Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

 

-          Erzeugung CO2-neutraler Energie (Grüner Strom)

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen in der Gemarkung Remplin, Flur 10, Flurstücke 18, 20, 22, 23 und einer Teilfläche des Flurstücks 21/75 in der Flur 3 der Gemarkung Malchin  der selbständige B-Plan Nr. 35 Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Bahnlinie Richtung Remplin“ der Stadt Malchin aufgestellt werden.

 

Die Frankfurt Energy Holding GmbH, Ginnheimer Straße 4 in 65760 Eschborn hat für die geplante Photovoltaik-Anlage die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt. Der Vorhabenträger ist nicht Eigentümer der Vorhabenflurstücke. Die Fläche befindet sich größtenteils im privaten Eigentum.   

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

r die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens obliegt der Frankfurt Energy Holding GmbH. Hierzu wird ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag geschlossen.  

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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