Beschlussvorlage - 2023/NK/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der anliegende Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15Mischgebiet an der Darguner Straße“ der Peenestadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung mit Artenschutzfach-beitrag wird gebilligt.

 

Es wird beschlossen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 der Peenestadt Neukalen einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen. 

 

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 2 4a Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Peenestadt Neukalen hat in öffentlicher Sitzung am 21.04.2022 den Aufstellungs-beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Der Entwurf wurde durch die Stadtvertretung in der Sitzung am 28.07.2022 gebilligt. Die  Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 12.09.2022 bis zum 14.10.2022. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und die Hinweise gemäß anliegender Abwägungstabelle in den Entwurf eingearbeitet. Der Bebauungsplan wird von „Wohngebiet an der Darguner Straße“ in „Mischgebiet an der Darguner Straße“ umbenannt, da die ursprüngliche Bezeichnung als Wohngebiet der Ausweisung des Mischgebietes widerspricht und dadurch die Anstoßwirkung verfehlt wird. Eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist erforderlich.     

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

r die Peenestadt Neukalen entstehen keine Kosten. Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten für das Bauleitplanverfahren und die Erschließung des Plangebietes.  

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Anlagen

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