Beschlussvorlage - 2023/NK/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage von § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6), wird die 1. Änderung  des Bebauungsplanes  Nr. 9Wohnbebauung Warsow Nr. 1 der Peenestadt Neukalen als Satzung beschlossen. Die Begründung  wird gebilligt.

 

Der Beschluss zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9Wohnbebauung Warsow Nr. 1“ der Peenestadt Neukalen ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 10 BauGB

 

Das mit Aufstellungsbeschluss vom 15.09.2022 eingeleitete Bauleitplanverfahren zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Wohnbebauung Warsow Nr. 1“ der Peenestadt Neukalen wird mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen. Die Satzung tritt mit Ablauf des Erscheinungstages der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

r die Peenestadt Neukalen entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst obliegt dem Vorhabenträger. Hierzu wurde mit dem Vorhabenträger ein entsprechender städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

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Anlagen

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