Beschlussvorlage - 2023/NK/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB auf der Grundlage, des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokolls abgewogen.

 

Das Ergebnis der Abwägung ist auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 BauGB den betreffenden Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen.  

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V Entscheidung der Gemeinde

§ 1 Abs. 7 BauGB

 

Die Stadtvertretung Neukalen hat mit Beschluss vom 28.07.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnbebauung Warsow“ gefasst und das Bauleitplanverfahren damit eingeleitet.

Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wurde mit Beschluss der Stadtvertretung vom 15.09.2022 gebilligt und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden beschlossen.

Der Planentwurf lag vom 24.10.2023 bis zum 25.11.2023 im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich aus. Außerdem wurden die auszulegenden Unterlagen in das Internet unter www.malchin.de eingestellt.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden keine grundsätzlichen Einwände und Bedenken gegen den Entwurf der. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 vorgebracht. Die Hinweise werden gemäß anliegendem Abwägungsprotokoll berücksichtigt.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

r die Stadt Neukalen entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens obliegt dem Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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