Beschlussvorlage - 2023/NK/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der städtebauliche Vertrag mit Herrn Oliver und Frau Heike Böhme vom 29.03.2023 wird gebilligt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 11 BauGB  - Städtebaulicher Vertrag

§ 22 KV M-V Entscheidung der Gemeinde

 

Durch die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnbebauung Warsow Nr. 1“  werden die Voraussetzungen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Holzverkleidung bzw. Naturstammfassade geschaffen.

 

Zur Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Neukalen und dem Vorhabenträger abzuschließen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

r die Stadt Neukalen entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens obliegt dem Vorhabenträger.

 

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Anlagen

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