Beschlussvorlage - 2023/FAU/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Faulenrost vergibt für den Weg zum Sportlerheim, gelegen in der Gemarkung Faulenrost, Flur 2 Flurstücke 93 und 94 den Straßennamen
    Ostseewelle-Straße
  2. Die Gemeinde Faulenrost beabsichtigt weitere Straßennamen zu vergeben und beauftragt den Bauausschuss mit der Ausarbeitung von Vorschlägen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Nach § 51 des Straßen und Wegegesetzes M-V vom 13.Januar 1993 können Gemeinden Straßennamen vergeben. Von diesem Recht macht die Gemeinde Faulenrost gebrauch.

Der Vorschlag für den unter Ziffer 1 genannten Straßenname resultiert aus einer Aktion des Radosenders Ostseewelle. Im Bereich dieser Straße befinden sich keine Anlieger die dort eine Meldeadresse haben. Mit der Namensgebung ist somt für Bürger der Gemeinde kein zusätzlicher Aufwand verbunden.

Kosten kommen auf die Gemeinde auch kein zu da der Radiosender die Finanzierung des Straßennamensschildes übernimmt.

 

Sollte die Gemeinde Faulenrost sich dafür entscheiden weitere Straßennamen zu vergeben sind die Aufwendungen deutlich höher. Die Beschilderung wäre von der Gemeinde zu tragen. Vor allem für die Bürger und Betriebe entstehen dabei nicht unerhebliche Aufwendungen. Alle erhalten eine neue Adresse und müssen diese gegenüber Behörden, Versicherungen, Banken und Geschäftspartnern bekanntmachen. Alle betroffenen Bürger müssen unter anderem im Einwohnermeldeamt in Malchin vorsprechen und sich die neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

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Anlagen

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