Informationsvorlage - 2023/FAU/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Faulenrost beabsichtigt eine Straßenreinigungssatzung zu erlassen und verweist die Vorbereitung in den Bauausschuss.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung M-V und § 50 Straßen- und Wegegesetz M-V kann eine Gemeinde per Satzung regeln, wie die Reinigungspflicht erfolgen soll. Grundsätzlich ist die Gemeinde innerhalb geschlossener Ortschaften zur Reinigung der Straßen zuständig. Sie kann diese Pflicht auf die Anlieger übertragen. Am Beispiel der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Basedow werden die Möglichkeiten der Gestaltung dargestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Anlagen

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