Beschlussvorlage - 2023/MC/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Obere Peene" und "Teterower Peene"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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03.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Beschluss Vorlagen- Nr. 2022/MC/133 vom 07.12.2022 wird aufgehoben.
- Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
- Die beigefügte Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ und „Teterower Peene“ wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ hat den allgemeinen Hebesatz für das Haushaltsjahr 2023 von 11,00 € auf 12,50 €/ Beitragseinheit erhöht.
In mehreren Beratungen legten Vertreter des Verbandes den Bürgermeistern dar, dass eine Erhöhung unumgänglich ist, um die laufenden Aufgaben erfüllen zu können. Insbesondere spielen hierbei erhöhte Unterhaltungsaufwendungen, aber auch der geplante Neubau eines eigenen Bauhofes eine wesentliche Rolle. Der Wirtschaftsplan für 2023 liegt vor.
Die Erhöhung des Hebesatzes zog eine Gebührenneukalkulation mit entsprechender Änderung für die städtische Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge nach sich.
Nach nochmaliger satzungsrechtlicher Prüfung und nach Rücksprache mit der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde ist es empfehlenswert, auf konkrete Flächenangaben in der Gebührensatzung zu verzichten und dafür auf die Verbandsflächen abzustellen.
Dieser Empfehlung, die zu größerer Rechtssicherheit führt, wird mit der Vorlage gefolgt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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473,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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397,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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405,2 kB
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