Beschlussvorlage - 2023/MC/037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Änderung der Waldbewirtschaftung der stadteigenen Wälder Hainholz und Kalensches Holz durch Einführung und Verbreitung eines im besonderen Maße an den Klimawandel angepasstes Waldmanagement, das widerstandsfähige, anpassungsfähige und produktive Wälder erhält und entwickelt, wird zugestimmt.
  2. Der Waldpachtvertrag zwischen der Forstwirtschaft & Waldbetreuung Meschede GbR und der Stadt Malchin wird bis zum Jahr 2044 verlängert.

 

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt.

Zweck der Zuwendungen sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der Kohlenstoffbindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemdienstleistungen (wie Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohldienstleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

(Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft/ Bekanntmachung der Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022/ BAnz AT 11.11.2022 B1)

Unser Waldpächter, die Forstwirtschaft & Waldbetreuung Meschede GbR ist von diesem Programm (Ziel) überzeugt und ist mit der Bitte an uns herangetreten, dieses klimaangepasste Waldmanagement gemeinsam mit uns umzusetzen.

Wir sind gemeinsam der Überzeugung, dass durch diese Waldumbaumaßnahmen die Gesundheit unserer Wälder und die Toleranz gegenüber Extremwetterereignissen deutlich gesteigert und die Schutz und Erholungsfunktion dadurch langfristig maßgeblich erhöht wird.

Der vollständige Förderantrag inklusive aller notwendigen Unterlagen muss bis zum 31. August 2023 bei der Fachagentur für nachhaltige Rohstoffe (FNR) eingereicht werden (Pkt. 6 der Richtlinie).

Die Teilnahme an diesem Förderprogramm hat für den Waldpächter allerdings zur Folge, dass er automatisch weniger Erträge durch den Holzeinschlag generieren wird, da die zu beachtenden naturschutzfachlichen Aspekte einen erheblichen Mehraufwand nach sich ziehen und der gesamte Forstbetrieb umgestellt werden muss. Die in Rede stehenden Fördermittel sollen diesen Verlust ausgleichen, so dass die Teilnahme an diesem Förderprogramm auf die jährlichen Pachtzahlungen keinen Einfluss hat.

Allerdings, und das begründet den Punkt 2. der Beschlussvorlage, binden wir und der Waldpächter uns 20 Jahre an die Auflagen aus dem Waldmanagementplan (Pkt. 5.6.2. der Richtlinie).

Der Waldpächter braucht somit eine Sicherheit, dass die im Waldmanagement festgelegten Bewirtschaftungsformen auch eingehalten bzw. umgesetzt werden. Passiert dies nicht, muss laut Förderrichtlinie der Waldpächter (nicht die Stadt) die bis dato gewährten Fördermittel in voller Höhe dem Fördermittelgeber zurück erstatten.

Aus diesem Grund empfehle ich der Stadtvertretung, der vorzeitigen Verlängerung des Waldpachtvertrages bis 2044 zuzustimmen.

Im Anhang finden Sie neben der Bekanntmachung der Förderrichtlinie noch einmal zusammengefasst die Kriterien, die im Falle einer Förderung erfüllt werden müssen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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