Beschlussvorlage - 2023/MC/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.

Die beigefügte Gebührensatzung r die Stadtbibliothek Malchin wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:
Die bisherige Gebührensatzung für die Stadtbibliothek datiert vom 10.12.2004.
Sie trat zum 01.01.2005 in Kraft.
Zwischenzeitlich ist die Stadtbibliothek in neue Räumlichkeiten gezogen und auch die Kostensituation hat sich verändert, sodass eine Neukalkulation erforderlich wurde.

Die Stadtbibliothek hat sich in den neuen Räumlichkeiten im Zentrum der Stadt in der Steinstraße etabliert. Auch die Symbiose mit der Tourismusinformation hat sich bewährt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

      

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

2.7.2.00.432290

6.500

X

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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