Beschlussvorlage - 2023/GIE/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Gielow
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Vorberatung
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28.02.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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16.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§§ 3 und 4 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gielow hat auf ihrer öffentlichen Sitzung am 14.06.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow gefasst.
Ziel ist es, mit der 3. Änderung zum Flächennutzungsplan auf der Fläche der ehemaligen Deponie Gielow-Ausbau die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVA) zu ermöglichen. Ein Baurecht kann nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt wird, erlangt werden.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Darstellungen „Flächen für die Landwirtschaft“ in Verbindung mit „mit umweltgefährdenden Stoffen belastete Fläche“ in „Sonstiges Sondergebiet – Photovoltaik“ geändert werden.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebaungsplanes Nr. 6 Sondergebiet „Solarpark auf der Deponie Gielow-Ausbau“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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