Beschlussvorlage - 2023/GIE/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der anliegende Vorentwurf über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung wird gebilligt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beschlossen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2  Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen. 

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Sach- und Rechtslage

 

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 3 und 4 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gielow hat auf ihrer öffentlichen Sitzung am 14.06.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow gefasst.

Ziel ist es, mit der 3. Änderung zum Flächennutzungsplan auf der Fläche der ehemaligen Deponie Gielow-Ausbau die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVA) zu ermöglichen. Ein Baurecht kann nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt wird, erlangt werden.

 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die DarstellungenFlächen für die Landwirtschaft“ in Verbindung mit „mit umweltgefährdenden Stoffen belastete Fläche“ in „Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik“ geändert werden.

 

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebaungsplanes Nr. 6 Sondergebiet „Solarpark auf der Deponie Gielow-Ausbau“.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

r die Gemeinde Gielow entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens obliegt der Winterhardt Sommer 22 UG. 

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Anlagen

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