Beschlussvorlage - 2023/GIE/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 6 Sondergebiet "Solarpark auf der Deponie Gielow-Ausbau" der Gemeinde Gielow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Gielow
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.02.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gielow
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.03.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark auf der Deponie Gielow-Ausbau“ der Gemeinde Gielow einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gielow hat auf ihrer öffentlichen Sitzung am 01.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 Sondergebiet „Solarpark auf der Deponie Gielow – Ausbau“ gefasst.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 100 in der Flur 12 der Gemarkung Gielow und ist ca. 5,4 ha groß. Städtebauliches Ziel ist es, auf der genannten Fläche die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVA) zu ermöglichen, die zurzeit baurechtlich an diesem Standort nicht zulässig ist. Baurecht kann nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung) erfolgt im Parallelverfahren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
11,1 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
