Beschlussvorlage - 2023/NK/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neukalen nimmt für die Schöffenwahl 2023 folgende Bürger in die Vorschlagsliste auf:

 

  • Paß, Heike
  • Krüger, Tobias
  • Krüger, Monique

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§§ 36 und 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Vorschlagsliste für Schöffen

 

Durch den Präsidenten des Landgerichts Neubrandenburg wurde für die Stadt Neukalen festgelegt, dass mindestens drei Schöffinen/Schöffen als Vorschlag für die Schöffenwahl 2023 (Amtszeit 2024 bis 2028) zu benennen sind.

 

Nach erfolgtem Aufruf in der Presse haben sich oben genannte Personen um das Amt beworben.

 

r die Aufnahme in die Liste nach § 36 GVG ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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