Beschlussvorlage - 2023/NK/015
Grunddaten
- Betreff:
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Schöffenwahl 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr T. Feldmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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02.03.2023
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§§ 36 und 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Vorschlagsliste für Schöffen
Durch den Präsidenten des Landgerichts Neubrandenburg wurde für die Stadt Neukalen festgelegt, dass mindestens drei Schöffinen/Schöffen als Vorschlag für die Schöffenwahl 2023 (Amtszeit 2024 bis 2028) zu benennen sind.
Nach erfolgtem Aufruf in der Presse haben sich oben genannte Personen um das Amt beworben.
Für die Aufnahme in die Liste nach § 36 GVG ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
