Beschlussvorlage - 2023/NK/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Hauptsatzung der Peenestadt Neukalen wird beschlossen.

Gleichzeitig wird die Hauptsatzung vom Hauptsatzung vom 25.01.2013, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 30.07.2019 außer Kraft.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadt hat nach § 5 Abs. 2 KV M-V die Pflicht eine Hauptsatzung zu erlassen.

 

Die bestehende Hauptsatzung datiert aus dem Jahr 2013, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 30.07.2019.
Die letzten Änderungen beinhalteten den Ersatz der VOL- Regelungen, die nicht mehr gültig waren. Darüber hinaus gibt es aber auch eine Vielzahl neuer Vergaberegeln.
Außerdem wurden einzelne Handlungsbefugnisse für den Bürgermeister und den Hauptausschuss im Sinne der Praktikabilität der Verwaltungsarbeit verändert.

 

Um eine bessere Lesbarkeit zu gewähren, wurde nunmehr eine neue Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt und keine Änderungssatzung.

 

Im § 4 wurden aus Praktikabilitätsgründen die Namen der Fachausschüsse „verkürzt“ und die Aufgaben sowie Befugnisse neu strukturiert. Die Befugnisse des Hauptausschusses und des Bürgermeisters wurden aktualisiert.

Neu ist die Regelung im § 7 Abs. 6. Er beinhaltet, dass jetzt auch die Stellvertreter des Bürgermeisters ebenfalls monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigungen erhalten.

Der § 9 Abs.8 wurde konkretisiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Vorlage dieser neuen Hauptsatzung ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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