Beschlussvorlage - 2023/GIE/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der anliegende Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 Sondergebiet „Solarpark auf der Deponie Gielow-Ausbau“ der Gemeinde Gielow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung wird gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beschlossen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark auf der Deponie Gielow-Ausbau“ der Gemeinde Gielow einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. 

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2  Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen. 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gielow hat auf ihrer öffentlichen Sitzung am 01.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 Sondergebiet „Solarpark auf der Deponie Gielow – Ausbau“ gefasst.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 100 in der Flur 12 der Gemarkung Gielow und ist ca. 5,4 ha groß. Städtebauliches Ziel ist es, auf der genannten Fläche die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage (PVA) zu ermöglichen, die zurzeit baurechtlich an diesem Standort nicht zulässig ist. Baurecht kann nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.

 

Die Änderung des Fchennutzungsplanes (3. Änderung) erfolgt im Parallelverfahren. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

r die Gemeinde Gielow entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens obliegt der Winterhardt Sommer 22 UG. 

 

 

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Anlagen

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