Beschlussvorlage - 2023/MC/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Stadt Malchin zum 31.12.2020 wird gemäß § 60 Abs.5 Satz 1 KV M-V festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Malchin zum 31.12.2020 gemäß §§ 3, 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG M-V) in seiner Sitzung am 21.02.2023 und am 28.02.2023 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Feststellung des Jahresergebnisses nichts entgegensteht.

 

Die Bilanzsumme beträgt 60.972.527,13 €. Das Eigenkapital zum 31.12.2020 umfasst eine Summe von 38.298.804,20. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 82,8 % des Gesamtvermögens.

 

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem unterjährig positiven Ergebnis in Höhe von 1.577.065,33 ab. Der Überschuss unter der Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ist in Höhe von insgesamt 439.709,73 auf die neue Rechnung vorzutragen.

 

Die Finanzrechnung schließt bzgl. der laufenden Ein- und Auszahlungen unterjährig mit einem Überschuss in Höhe von 538.312,34 ab. Unter Berücksichtigung der Vorträge aus Haushaltsvorjahren in Höhe von 2.081.971,07 ist in der Finanzrechnung der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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