Beschlussvorlage - 2023/MC/009
Grunddaten
- Betreff:
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Festlegung der Aufnahmekapazität für die Regionale Schule "Siegfried Marcus" für das Schuljahr 2023/ 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul- und Sozialausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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01.03.2023
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 1 Abs.1 der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - SchulKapVO M-V) legt der Schulträger fest, welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden soll.
Gemäß § 1(2) SchulKapVO M-V wird die Aufnahmekapazität für Eingangsklassen sowie für alle Jahrgangsstufen einer Schulart insgesamt festgelegt und weist die jeweilige Höchstzahl an Schülerinnen und Schülern sowie die jeweils maximale Anzahl von Lerngruppen aus.
Grundlage für die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule ist die tatsächliche Raumsituation. Ursprünglich war geplant, mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 das Hauptgebäude fertiggestellt zu haben und die Schülerinnen und Schüler wieder dort beschulen zu können. Aufgrund außerplanmäßiger zusätzlicher Bauleistungen im Fußbodenbereich verlängern sich die Bauzeiten. Eine konkrete Anpassung des Bauzeitenplans erfolgt derzeitig durch das Planungsbüro. Um jedoch Planungssicherheit für die Schulanmeldungen zu haben, ist eine Anpassung der bereits beschlossenen Aufnahmekapazität erforderlich.
Gemäß § 2(1) SchulKapVO M-V erfolgt die Festlegung der Aufnahmekapazität einer Schule durch den Schulträger im eigenen Wirkungskreis. Mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung (hier: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) ist hinsichtlich der festgelegten Aufnahmekapazität das Einvernehmen herzustellen.
Entsprechende Abstimmungen erfolgen mit dem Schulverwaltungsamt des Landkreises.
Die im Anhang festgelegte Aufnahmekapazität für die Regionale Schule „Siegfried Marcus“ Malchin wurde außerdem mit der Schulleitung einvernehmlich festgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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505,8 kB
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