Beschlussvorlage - 2023/KU/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nachfolgend aufgeführte Spenden zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen.

 

Ertragskonto

Betrag

Zahlungs-eingang

Verwendungszweck

Spender

2/5.5.1.00.414590

100,00

06.12.2022

Spende Ausgleichsbepflanzung Kita Kummerow

Klaus Frank

2/5.5.1.00.414590

450,00

27.12.2022

Spende Ausgleichsbepflanzung Kita Kummerow

Robert Vollmer und Jutta Vollmer-Klitzing

 

 

 

 

 

02/1.2.6.05/0003.681590

12.000,00

13.12.2022

Feuerlöschteich Kummerow

Radial Beteiligungs GmbH

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrerträge ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr zweckgebundene Mehraufwendungen.

 

 

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