Beschlussvorlage - 2022/KU/028
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Kummerow über die Erhebung einer Hundesteuer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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05.12.2022
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Im Juli diesen Jahres trat eine neue Hundehalterverordnung in M- V in Kraft.
Eine wesentliche Veränderung war die Neuregelung zu den sogenannten gefährlichen Hunden. Bislang wurden bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen grundsätzlich als gefährlich eingestuft und darüber hinaus Hunde, die auffällig geworden waren.
Diese Regelung gibt es nunmehr nicht mehr. Die Definition des sog. gefährlichen Hundes wurde in der nunmehr geltenden Hundehalterverordnung neu gefasst.
Laut § 12 der neuen Hundehalterverordnung gelten Hunde, für die bislang eine Gefährlichkeit angenommen worden ist, weiterhin als gefährlich.
Dies war Anlass, die bestehende Hundesteuersatzung zu aktualisieren.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Hundesteuer für den 1. Hund von bisher 20 € auf
30 € jährlich anzuheben; den Steuersatz für den 2. Hund auf 40 € sowie den für gefährliche Hunde auf 150 € anzupassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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554,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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80,3 kB
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