Beschlussvorlage - 2022/NK/073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Als 2. Stellvertreter des Bürgermeisters wird Herr Marc Reinhardt gewählt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Im § 40 Abs.1 KV M-V heißt es: „Die Gemeindevertretung bestimmt die Stellvertretung des Bürgermeisters durch Wahl zweier Personen, die den Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten….“ Gemäß § 40 Abs.2 KV M-V erfolgt die Wahl der beiden Stellvertreter des Bürgermeisters für die Dauer der Wahlperiode aus der Mitte der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung.

 

Da der bisherige 1. Stellvertreter des Bürgermeisters nunmehr zum Bürgermeister gewählt wurde, ist eine Nachwahl der beiden Stellvertreter erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Stellvertreter des Bürgermeisters werden für die Dauer ihrer Amtszeit in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte berufen. Die Entschädigung erfolgt auf Grundlage der Regelungen des § 7 Abs.5 der Hauptsatzung.

 

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