Beschlussvorlage - 2022/MC/133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben. 
  2. Die beigefügte Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ und „Teterower Peene“ wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ plant, den allgemeinen Hebesatz für das Haushaltsjahr 2023 von derzeit 11,00 € auf 12,50 €/ Beitragseinheit zu erhöhen.

In mehreren Beratungen legten Vertreter des Verbandes den Bürgermeistern dar, dass eine Erhöhung unumgänglich ist, um die laufenden Aufgaben erfüllen zu können. Insbesondere spielen hierbei erhöhte Unterhaltungsaufwendungen, aber auch der geplante Neubau eines eigenen Bauhofes eine wesentliche Rolle.

Der Wirtschaftsplan für 2023 liegt vor.

Die Erhöhung des Hebesatzes zieht eine Gebührenneukalkulation mit entsprechender Änderung für die städtische Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge nach sich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

5.3.8.00.564200

252.800

X

 

X

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

5.3.8.00.432210

210.000

X

 

X

 

 

 

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Anlagen

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