Beschlussvorlage - 2022/GIE/048
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 "Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Deponie Gielow Ausbau" der Gemeinde Gielow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Gielow
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Vorberatung
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08.11.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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01.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gielow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Deponie Gielow-Ausbau“ der Gemeinde Gielow.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 100 in der Flur 12 der Gemarkung Gielow und ist ca. 5,4 ha groß. Das zukünftige Baugebiet ist umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen auf der westlichen, nördlichen und südlichen Seite, sowie von einer Straße im Osten. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Planungsziel:
Mit der Planung sind folgende Ziele verbunden:
- Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
- Erzeugung CO2-neutraler Energie (Grünstrom)
- Nutzung einer sogenannten Konversionsfläche zur Erzeugung erneuerbarer Energien
entsprechend den Zielen des Landesentwicklungsplanes M-V 2016
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage des §2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des §22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen in der Gemeinde Gielow, östlich der Ortschaft Gielow in der Gemarkung Gielow, Flur 12, Flurstück 100 der selbständige B-Plan Nr. 6 „Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Deponie Gielow Ausbau“ in der Gemeinde Gielow aufgestellt werden.
Die Winterhardt Sommer 22 UG (haftungsbeschränkt), Schwarzer Weg 2 in 18069 Rostock hat für die geplante Photovoltaik-Anlage die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Der Vorhabenträger ist nicht Eigentümer des Vorhabenflurstückes. Die Fläche befindet sich im privaten Eigentum und wurde für einen Zeitraum von 30 Jahren gepachtet.
Da die Winterhardt Sommer 22 UG (haftungsbeschränkt) auch den dauerhaften Betrieb der Photovoltaik-Anlage übernehmen wird, verpflichtet sie sich zur dauerhaften Sitzverlegung in die Gemeinde Gielow.
Die Erstellung des B-Planes Nr. 6 „Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Deponie Gielow Ausbau“ in der Gemeinde Gielow soll im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung durchgeführt werden.
Die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses ist erforderlich, da der Vorhabenträger statt eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nur einen „einfachen“ Bebauungsplan (qualifizierter B-Plan gemäß § 30 BauGB Abs. 1 BauGB) aufstellen will.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde Gielow entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Vorhabens obliegt der Winterhardt Sommer 22 UG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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