Beschlussvorlage - 2022/GIE/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
  2. Die beigefügte Satzung der Gemeinde Gielow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ plant, den allgemeinen Hebesatz für das Haushaltsjahr 2023 von derzeit 11,00 € auf 12,50 €/ Beitragseinheit zu erhöhen.

 

In mehreren Beratungen legten Vertreter des Verbandes den Bürgermeistern dar, dass eine Erhöhung unumgänglich ist, um die laufenden Aufgaben erfüllen zu können. Insbesondere spielen hierbei erhöhte Unterhaltungsaufwendungen, aber auch der Neubau eines eigenen Bauhofes eine wesentliche Rolle, um sich zukunftsfähig aufzustellen und künftig unabhängiger von Preissteigerungen zu sein.

 

Der Wirtschaftsplan für 2023 liegt vor.

 

Die Erhöhung des Hebesatzes und der veränderte Zuschlag für die versiegelten Flächen ziehen eine Gebührenneukalkulation mit entsprechender Änderung für die gemeindliche Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge nach sich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

5.3.8.00.564200

40.400 €

X

 

 

X

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

5.3.8.00.432210

32.300 €

X

 

 

X

 

 

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Anlagen

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