Beschlussvorlage - 2022/GIE/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Gemeinde Gielow über die Erhebung einer Hundesteuer lt. Anlage wird beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23.03.2007 außer Kraft.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Im Juli dieses Jahres trat eine neue Hundehalterverordnung in M- V in Kraft.

Eine wesentliche Veränderung war die Neuregelung zu den sogenannten gefährlichen Hunden. Bislang wurden bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen grundsätzlich als gefährlich eingestuft und darüber hinaus Hunde, die auffällig geworden waren.

Diese Regelung gibt es nunmehr nicht mehr. Die Definition des sog. gefährlichen Hundes wurde in der nunmehr geltenden Hundehalterverordnung neu gefasst.

 

Laut § 12 der neuen Hundehalterverordnung gelten Hunde, für die bislang eine Gefährlichkeit angenommen worden ist, weiterhin als gefährlich.

 

Dies war Anlass, die bestehende Hundesteuersatzung zu aktualisieren.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Hundesteuer für den 1. Hund von bisher 20 € auf
30 € jährlich anzuheben; den Steuersatz für gefährliche Hunde auf 150 € anzupassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

6.1.1.00.403200

 1.300

X

 

 

X

 

 

 

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Anlagen

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