Beschlussvorlage - 2022/MC/114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung einer Hundesteuer lt. Anlage wird beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18.03.2019 außer Kraft.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Im Juli diesen Jahres trat eine neue Hundehalterverordnung in M- V in Kraft.

Eine wesentliche Veränderung war die Neuregelung zu den sogenannten gefährlichen Hunden. Bislang wurden bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen grundsätzlich als gefährlich eingestuft und darüber hinaus Hunde, die auffällig geworden waren.

Diese Regelung gibt es nunmehr nicht mehr. Die Definition des sog. gefährlichen Hundes wurde in der nunmehr geltenden Hundehalterverordnung neu gefasst.

 

Laut § 12 der neuen Hundehalterverordnung gelten Hunde, für die bislang eine Gefährlichkeit angenommen worden ist, weiterhin als gefährlich.

 

Dies war Anlass, die bestehende Hundesteuersatzung zu aktualisieren.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Hundesteuer für den 1. Hund von bisher 32 € auf
35 € jährlich anzuheben.

In unserer Nachbarstadt Teterow wird für den 1. Hund jährlich ein Steuerbetrag von 50 € fällig; in Stavenhagen sind es 36 €.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

6.1.1.00.403200

1.500

X

 

 

X

 

 

 

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Anlagen

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