Beschlussvorlage - 2022/MC/119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung hebt den Beschluss zur Bestellung von Frau Petra Robeck als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Malchin mit Wirkung zum 31.03.2022 auf.
     
  2. Frau Kerstin Gellert, wohnhaft in Malchin, Schulstraße 3, wird mit Wirkung zum 01.01.2023 zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Malchin bestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 41 Abs.1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) können Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ehrenamtliche Gleichstellungs-beauftragte bestellen.

Die Stadt Malchin hat dies für sich in der Hauptsatzung festgelegt.

 

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus § 41 KV M-V sowie aus den Bestimmungen des § 9 der Hauptsatzung.
 

Die bisherige Gleichstellungsbeauftragte, Frau Petra Robeck, hat darum gebeten, sie von ihren Aufgaben mit Wirkung zum 31.03.2022 zu entbinden. Dies bedarf noch eines formellen Beschlusses der Stadtvertretung.

 

Im anschließenden Interessenbekundungsverfahren für dieses Ehrenamt hat sich ausschließlich Frau Kerstin Gellert für dieses Ehrenamt beworben.

In der öffentlichen Sitzung des Schul- und Sozialausschusses am 25.10.2022 hat sie sich persönlich vorgestellt und über ihre Motivation für die Bewerbung gesprochen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß § 10 Abs.3 der Hauptsatzung der Stadt Malchin erhält die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 145 €. Die Haushaltsmittel sind im Haushalt des Haushaltsjahres 2023 veranschlagt.

 

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