Beschlussvorlage - 2022/MC/121
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Malchin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Stadt Malchin
|
Vorberatung
|
|
|
|
21.11.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Malchin
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.12.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8.Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) in der anliegenden Fassung beschlossen.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin zu beantragen.
Die Erteilung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§§ 5 und 6 BauGB
Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 07.07.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin für den Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 30 Salemer Höhe“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Eine Änderung des seit 03.12.2017 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin war notwendig, da der B-Plan Nr. 30 der Stadt Malchin nicht vollständig den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes entsprach. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 BauGB nachzukommen, erfolgte die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Salemer Höhe“.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächen-nutzungsplanes erfolgte als öffentliche Auslegung in der Zeit vom 26.07.2021 bis zum 27.08.2021. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch Beschluss der Stadtvertretung vom 22.06.2022 gebilligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslegung des Entwurfes in der Zeit vom 15.08.2022 bis zum 16.08.2022.
Parallel hierzu erfolgte ebenfalls die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.
Mit Beschluss der Stadtvertretung wird das Planverfahren zunächst abgeschlossen. Beim Landkreis ist der Antrag auf Genehmigung zu stellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Planverfahrens sowie der Erschließung obliegt der Grothkopp GbR, Schratweg 6, 17139 Malchin. Zwischen der Stadt Malchin und der Grothkopp GbR wurde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
537 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
851,1 kB
|
