Beschlussvorlage - 2022/MC/123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage von § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, wird der Bebauungs-plan Nr. 30Salemer Höhe“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 10 BauGB

 

Das mit Aufstellungsbeschluss vom 08.05.2019 (2019/MC/052) eingeleitete Bauleitplan-verfahren zur Satzung über den B-Plan Nr. 30Salemer Höhe“ der Stadt Malchin wird mit dem Satzungsbeschluss vorläufig abgeschlossen.

 

Für die Satzung über den B-Plan Nr. 30Salemer Höhe“ besteht vor Rechtskraft der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin die Genehmigungspflicht nach § 10 Abs. 2 BauGB. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Planverfahrens sowie der Erschließung obliegt der Grothkopp GbR, Schratweg 6, 17139 Malchin. Zwischen der Stadt Malchin und der Grothkopp GbR wurde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

 

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Anlagen

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