Beschlussvorlage - 2022/MC/124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34Revitalisierung des ehemaligen RAW-Geländes“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung und beschließt diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren  Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsarbeit ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen. 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 2 – 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Stadtvertretung Malchin hat mit Beschluss 2022/MC/080 vom 05.10.2022 das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34

Revitalisierung des ehemaligen RAW-Geländes“ der Stadt Malchin eingeleitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt die Stadt Malchin. Sie werden aus dem Sachkonto 5.7.1.00/0001.785300 (Revitalisierung ehem. RAW) finanziert. 

 

 

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Anlagen

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