Beschlussvorlage - 2022/GIE/046
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Gielow
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Vorberatung
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08.11.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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01.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der anliegende Vorentwurf über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung wird gebilligt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§§ 3 und 4 BauGB
Eine Änderung des seit 18.06.2002 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow ist notwendig, da das Planungsziel der Gemeinde Gielow zur Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes und einer Fläche für die Errichtung eines neuen Feuerwehr-gerätehauses nicht den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes entspricht. Der Flächennutzungsplan stellt derzeit für das zu betrachtende Gebiet eine Nutzung als Sondergebiet „Sargfabrik“ dar.
Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, erfolgt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Schmelzbach“ der Gemeinde Gielow.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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625,1 kB
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