Beschlussvorlage - 2022/MC/106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wirtschaftsplan der WOGEMA Malchin mbH für das Wirtschaftsjahr 2023 wird bestätigt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Wirtschaftsplan der WOGEMA Malchin mbh als 100%-iger Tochter der Stadt Malchin ist gemäß § 1 Ziff. 7 GemHVO- Doppik verbindliche Anlage zum Haushaltsplan der Stadt.
 

Da die Stadtvertretung Malchin in ihrer Sitzung am 22.06.2022 für die Haushaltsjahre

2022/ 2023 einen Doppelhaushalt beschlossen hat, konnte der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 noch nicht verbindliche Anlage des vorgelegten Haushaltes sein.
Daher bedarf es nunmehr der gesonderten Bestätigung durch die Stadtvertretung.

 

Der Aufsichtsrat der WOGEMA Malchin mbH hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 einstimmig den Wirtschaftsplan für das kommende Jahr beschlossen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage!

 

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Anlagen

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