Beschlussvorlage - 2022/MC/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der WOGEMA mbH

folgenden Beschluss zur Gewinnverwendung im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 zu fassen:

Es werden 10.000 € (nach Steuern) vom Bilanzgewinn an die Gesellschafterin, Stadt Malchin, abgeführt und der verbleibende Betrag in die Gewinnrücklage eingestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadt Malchin ist 100%-ige Gesellschafterin der WOGEMA mbH.

Im § 75 Abs.1 KV M-V heißt es:

Die Unternehmen und Einrichtungen sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt

wird. Unternehmen sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit

dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird…“

In der Aufsichtsratssitzung am 07.07.2022 wurde von einem Vertreter der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Dr. Schröder &. Korth GmbH, der Jahresabschluss zum 31.12.2021 vorgestellt und ausführlich erläutert.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 erhielt von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 07.07.2021 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Gesellschafter, den Gewinnverwendungsvorschlag des Geschäftsführers anzunehmen.
Der Vorschlag lautet:
Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss von 968.979,63 € ab.
Dieser Jahresüberschuss wird wie folgt verwendet:
1. Ausschüttung an den Gesellschafter11.880,01 €
   (Nettodividende 10.000 €)

2.Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen  957.099,62 € 

 

Der Ausschüttungsbetrag entspricht den Regelungen des Gesellschaftsvertrages.

Im Gesellschaftsvertrag heißt es: „Der ausgeschüttete Gewinnanteil soll 4 % der Einzahlungen der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen.“

Stammeinlage: 1.200.000 € x 4 % = 48.000,00 €

Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens ist nicht gefährdet und auch die

nach § 75 Abs.2 KV M-V geforderte marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals ist

gewährleistet.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

01/6.2.6.00.473000

10.000,00

X

 

X

 

 

 

 

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