Beschlussvorlage - 2022/MC/105
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung des Jahresgewinns der WOGEMA mbH Malchin zum 31.12.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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03.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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07.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der WOGEMA mbH
folgenden Beschluss zur Gewinnverwendung im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 zu fassen:
Es werden 10.000 € (nach Steuern) vom Bilanzgewinn an die Gesellschafterin, Stadt Malchin, abgeführt und der verbleibende Betrag in die Gewinnrücklage eingestellt.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Malchin ist 100%-ige Gesellschafterin der WOGEMA mbH.
Im § 75 Abs.1 KV M-V heißt es:
„Die Unternehmen und Einrichtungen sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt
wird. Unternehmen sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit
dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird…“
In der Aufsichtsratssitzung am 07.07.2022 wurde von einem Vertreter der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Dr. Schröder &. Korth GmbH, der Jahresabschluss zum 31.12.2021 vorgestellt und ausführlich erläutert.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 erhielt von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 07.07.2021 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Gesellschafter, den Gewinnverwendungsvorschlag des Geschäftsführers anzunehmen.
Der Vorschlag lautet:
Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss von 968.979,63 € ab.
Dieser Jahresüberschuss wird wie folgt verwendet:
1. Ausschüttung an den Gesellschafter11.880,01 €
(Nettodividende 10.000 €)
2.Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen 957.099,62 €
Der Ausschüttungsbetrag entspricht den Regelungen des Gesellschaftsvertrages.
Im Gesellschaftsvertrag heißt es: „Der ausgeschüttete Gewinnanteil soll 4 % der Einzahlungen der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen.“
Stammeinlage: 1.200.000 € x 4 % = 48.000,00 €
Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens ist nicht gefährdet und auch die
nach § 75 Abs.2 KV M-V geforderte marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals ist
gewährleistet.
