Beschlussvorlage - 2022/FAU/021
Grunddaten
- Betreff:
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Einvernehmenserteilung zur haushaltswirtschaftlichen Sperre gem. § 51 Abs. 4 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Faulenrost
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Faulenrost
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Entscheidung
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25.10.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 51 Abs.1 KV M-V hat der Bürgermeister bzgl. der in der beigefügten Anlage benannten Haushaltsansätze eine haushaltswirtschaftliche Sperre verfügt.
Die Gemeindevertretung Faulenrost erteilt gemäß § 51 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) das Einvernehmen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-VGemeindevertretung
§ 51 KV M-Vhaushaltswirtschaftliche Sperre
Die mit Datum vom 19.07.2022 durch die Gemeindevertretung Faulenrost beschlossene Doppelhaushaltssatzung 2022/2023 weist erhebliche unterjährige Fehlbeträge sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt aus. Damit ist der Doppelhaushalt im Ergebnis materiell rechtswidrig, da der Haushaltsausgleich nach § 43 Abs. 6 KV M-V und § 16 KV M-V weder in den Haushaltsjahren 2022/2023 noch im Finanzplanungszeitraum erreicht wird.
Dieses hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde zum Anlass genommen und im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVgG M-V) zur beabsichtigten rechtsaufsichtlichen Entscheidung von ihrem Anordnungsrecht gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V Gebrauch gemacht. Dieses beinhaltet die Anordnung zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zum 31.12.022 sowie die Anordnung zur erheblichen Verbesserung des unterjährigen jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens verständigten sich untere Rechtaufsichtsbehörde und der Bürgermeister zur Einsparung von 100.000,00 € im Haushaltsjahr 2022.
Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wird die rechtsaufsichtliche Entscheidung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde festgesetzt und die Haushaltssatzung kann ausgefertigt und veröffentlicht werden. Erst danach ist die Rechtskraft der Doppelhaushaltssatzung 2022/2023 gegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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464,7 kB
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